Probezeit und die Integration neuer Mitarbeiter
Jede berufliche Tätigkeit fängt mit einer Probezeit an, deren Dauer im Schweizer Gesetz mit 1 Monat vorgesehen ist, falls keine andere Vereinbarung schriftlich vereinbart wird. Doch die meisten Unternehmen setzen diese Periode auf 3 Monate fest, welches das gesetzliche Maximum darstellt (Art 335b OR).
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